Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2004 - L 8 AL 147/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Bemessungszeitraum in Sonderfällen - Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz - Verfassungsmäßigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 130 Abs 1 SGB 3; § 131 Abs 2 Nr 2 SGB 3; Art 6 Abs 4 GG; § 3 Abs 2 MuSchG; § 6 Abs 1 MuSchG; § 11 Abs 1 MuSchG; § 200 RVO
6 Monate; Arbeitslosengeld; Arbeitszeit; Ausübung; Bemessung; Bemessungsentgelt; Bemessungszeitraum; Benachteiligung; Benachteiligungsverbot; Berechnung; Beschäftigungsverbot; Betreuung; Bezug; Diskriminierung; Diskriminierungsverbot; Ehe und Familie; Erweiterung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 27.02.2003 - S 41 AL 101/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2004 - L 8 AL 147/03
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 663
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2004 - L 8 AL 147/03
Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz gelten als Ausübung einer Beschäftigung im Sinne von § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. Dies gebietet Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, wonach in Konkretisierung des Sozialstaatsgebotes jede Mutter Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft hat (vgl. auch BSG-Urteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 28/03 AL - zu den Folgen eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz im Zusammenhang mit der 4-jährigen Verfallsfrist des § 147 Abs. 2 SGB III).Bei der Auslegung des § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III kann weiterhin die Entscheidung des BSG vom 21. Oktober 2003 (- B 7 AL 28/03 R -) berücksichtigt werden.
- BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96
Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2004 - L 8 AL 147/03
Durch die genannten Regelungen soll erreicht werden, dass die Kosten für den Lohnersatz zwischen Arbeitgebern, gesetzlichen Krankenkassen und Staat geteilt werden, weil die im Arbeitsverhältnis stehende Mutter und das Kind vor arbeitsplatzbedingten Gefahren, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen zu schützen ist (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 18. November 2003 - 1 BvR 302/96 - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht ( NZA ) 2004, 33 zur Frage der Verfassungswidrigkeit von § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). - SG Darmstadt, 23.05.2001 - S 11 AL 1205/00
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2004 - L 8 AL 147/03
Die Klägerin ist daher so zu behandeln, als ob sie während der Zeiten des Beschäftigungsverbotes tatsächlich in ihrer Vollzeittätigkeit gearbeitet hat (ebenso SG Darmstadt, Urteil vom 23. Mai 2001 - S 11 AL 1205/00 - info also 2002, Seite 22; Valgolio in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB III, Loseblattsammlung, § 131 Rdnr 45).
- SG Aachen, 23.07.2007 - S 21 AL 38/06
Arbeitslosengeld - Mutterschutz ist beim Arbeitslosengeld zu berücksichtigen
Eine andere Auslegung des Begriffs der versicherungspflichtigen Beschäftigung ist auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22.1.2004, L 8 AL 147/03 (juris), möglich. - LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - L 18 AL 55/12
Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Teilzeitvereinbarung - fiktive Bemessung
Ausgangspunkt der Sonderregelung in § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB III sei nämlich die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass ein Arbeitsentgelt nach einer längeren Arbeitszeit für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate vor Entstehen des Anspruchs auf Alg nicht repräsentativ genug für den Lebensstandard sei, der durch die Lohnersatzleistung für die fehlende Beschäftigung ersetzt werden soll (Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22. Januar 2004 - L 8 AL 147/03 -).